MINISTERRAT Berlin, Januar 1976
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
Geheime Verschlusssache
MfS 008 Nr. 100 76
Nr. (unleserlich=wohl „007“) Ausf. 30 Blatt
Richtlinie Nr. 1 / 76
Operativer Vorgänge (OV)
2.6. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung
2.6.1.
Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der
Zersetzung
Maßnahmen der Zersetzung sind auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen
zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie ersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden.
In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften ist auf die Einstellung bestimmter Personen, bei denen Anknüpfungspunkte vorhanden sind, dahingehend einzuwirken, dass sie ihre feindlich- negative Positionen aufgeben und eine weitere
positive Beeinflussung möglich ist.
Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen
richten und als relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge oder im Zusammenhang mit anderen Abschlussarten
angewandt werden.
Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass bei politisch-operativer Notwendigkeit
Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden.
2.6.2.
Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung
Die Festlegung der durchzuführenden Zersetzungsmaßnahmen hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten
Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorgangs, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der
Individualität der bearbeiteten Person und in Abhängigkeit von der jeweils zu erreichenden Zielstellung zu erfolgen.
Bewährte
anzuwendende Formen der Zersetzung sind:
-
systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes,
des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener
wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter nicht
widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben;
- systematischer Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;
- zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von
Zweifeln an der persönlichen Perspektive;
- Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;
- Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder;
- Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung feindlich-negativer Handlungen;
- Örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung
oder Organisation auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen, Zuweisung örtlich
entfernt liegender Arbeitsplätze usw.
Bewährte Mittel
und Methoden der Zersetzung sind:
- das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert als Kuriere der Zentrale, Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe,
übergeordnete Personen, Beauftragte von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen usw.;
- die Verwendung anonymer und pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw.; kompromittierender Fotos, z.B. von
stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen;
- die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation;
- gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von Abwehrmaßnahmen des MfS;
- die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung.
Diese
Mittel und Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des jeweiligen
Operativen Vorgangs
schöpferisch
und differenziert anzuwenden, auszubauen und weiterzuentwickeln.
2.6.3.
Das Vorgehen bei der Ausarbeitung und Durchführung von
Zersetzungsmaßnahmen
Voraussetzung und Grundlage für die Ausarbeitung wirksamer Zersetzungsmaßnahmen ist die gründliche Analyse des Operativen Vorgangs, insbesondere zur Herausarbeitung geeigneter Widersprüche, Differenzen bzw. von kompromittierendem Material.
Auf der Grundlage de Ergebnisse der Analyse hat die exakte Festlegung der konkreten Zielstellung der Zersetzung zu erfolgen.
Entsprechend der festgelegten Zielstellung hat die gründliche Vorbereitung und Planung der Zersetzungsmaßnahmen zu erfolgen.
In der Vorbereitung sind – soweit notwendig – unter Wahrung der Konspiration die zur Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorgangs eingesetzten bzw. einzusetzenden IM einzubeziehen.
Die Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Leiter der jeweiligen Haupt-/selbständigen
Abteilung bzw. Bezirksverwaltung/Verwaltung.
Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen gegen
Organisationen, Gruppen, Gruppierungen oder einzelne Personen im Operationsgebiet,
Personen in bedeutsamen zentralen gesellschaftlichen Positionen
bzw. mit internationalem oder Masseneinfluß,
sowie in anderen politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind mir bzw. meinem jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen.
Die Durchführung der Zersetzungsmaßnahmen ist einheitlich und straff zu leiten. Dazu gehört die ständige inoffizielle Kontrolle ihrer Ergebnisse und Wirkung. Die Ergebnisse sind exakt zu dokumentieren.
Entsprechend der politisch-operativen Notwendigkeit sind weitere politisch-operative Kontrollmaßnahmen festzulegen und durchzuführen.
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Auszug aus:
Richtlinie Nr. 1/76
des Ministerium für Staatssicherheit der DDR (GDR)
Geheime Verschlußsache MfS 008 Nr.100 76
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